Zertifizierung RLT-Reinigung
Kriterien für die Zertifizierung für den Bereich „RLT-Reinigung"
Allgemeine Grundlagen
- Sicherstellung des Kenntnisstandes und der aktuellen Anforderungen. Nachgewiesen durch eine regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen der FGK Arbeitsgruppe „Instandhaltung und Reinigung von RLT-Anlagen".
- Eine Liste mit Referenzen über ausgeführte Tätigkeiten im Sinne der Zertifizierung ist vorzulegen. Wenn keine vorliegt, ist die Sachkunde durch persönliche Erfahrungen des oder der Mitarbeiter nachzuweisen.
Beachtung von Normen und Richtlinien
Das Fachunternehmen stellt sicher, dass alle Normen und Richtlinien im Zusammenhang mit der Tätigkeit jeweils in der aktuellen Fassung beachtet werden. Dies bezieht sich für die einzelnen Anwendungsbereiche der Zertifizierung insbesondere auf die folgenden Normen:
- VDI 6022 Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte
- DIN EN 15780 Lüftung von Gebäuden – Luftleitungen – Sauberkeit von Lüftungsanlagen
- REHVA Handbuch Nr. 8: Sauberkeit von Lüftungsanlagen
Versicherungen
Das Fachunternehmen hat eine angemessene:
- Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden
- Versicherung für Bearbeitungsschäden
Qualität
- Das Fachunternehmen ist nach DIN ISO 9001 zertifiziert oder die im Sinne der FGK-Zertifizierung notwendigen Abläufe sind dokumentiert und werden im Rahmen dieser Zertifizierung überprüft.
- Das Fachpersonal verfügt über gute Anlagenkenntnisse und hat eine Schulung nach VDI 6022 in der für ihre Tätigkeit notwendigen Kategorie A oder B nachgewiesen.
Spezialwerkzeuge und Vorrichtungen
Das Fachunternehmen verfügt über geeignetes Spezialwerkzeug und Vorrichtungen für die korrekte Ausführung der Leistungen.
- Schutzschalter
Die Maschinen werden grundsätzlich über allpolig schaltende, ortsveränderliche Differenzstromschutzeinrichtungen (PRCD-S, Portable Residual Current Protective Device; S= Safety) betrieben. Eine geeignete Anzahl derartiger Einrichtungen liegt vor. - Beleuchtungsmittel
Zur Instandhaltung metallener Luftkanäle ist eine ausreichende Anzahl von Beleuchtungseinrichtungen mit 24 V oder mit Trennflächentransformator oder Akku nachzuweisen. - Geräte zur Reinigung von RLT-Anlagen wie z.B.
Spezialreinigungsgeräte:
- Bürsten (Durchmesser mindestens von 100 mm bis 1.000 mm)
- Wellen (Länge mindestens 15 m)
- Kanalroboter
- Absaugeinrichtungen
- Staubfalle mit mind. F 7 Filter
- Staubsauger
- Nachweis der Reinigung durch Videodokumentation
- Videokamera am Reinigungsgerät
- Kanalroboter mit Video
- Inspektionskamera mit Dokumentation
- Persönliche Schutzeinrichtungen
- Atemschutzhalbmasken mind. P2
- Geeignete Schutzkleidung
Prüfung von Brandschutzklappen
Die Fachfirma und/oder die Mitarbeiter müssen eine Zulassung für die Prüfung von Brandschutzklappen besitzen.
Laborausstattung
Eigenes Labor für Mikrobiologie oder Kooperationspartner muss nach § 44 Infektionsschutzgesetz zugelassen sein.
Anforderungen an die Dokumentation
Das Unternehmen liefert entsprechend der Tätigkeit umfängliche und normgerechte Produktdokumentationen wie zum Beispiel:
- Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, sowie Nachweise für eine saubere und fachgerechte Ausführung der Arbeiten.
- Es ist nach den durchgeführten Arbeiten eine Dokumentation (Bild- oder Videodokumentation oder Abnahmeprotokoll) zu führen.
- Es werden dem Kunden auf Wunsch Hinweise auf den Gesamtzustand der Anlage im Umfeld der ausgeführten Tätigkeiten gegeben.
RLT-Betriebsbuch
Im Rahmen einer Selbstverpflichtung erklärt das Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass die geleisteten Arbeiten im RLT-Betriebsbuch dokumentiert werden.
Störungsmeldung und Bereitschaftsdienst
Es sind die Voraussetzungen für einen 24 h Bereitschaftsdienst vorhanden.
Arbeitssicherheit
- Unfallverhütungsvorschriften
Das Unternehmen gibt eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Unfallverhütungsvor-schriften (UVV) und der allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln ab. - Umgang mit Stoffen
Die für die jeweiligen Tätigkeiten notwendigen Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter sind vorzuweisen.
Die Sicherheitsdatenblätter werden dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt. - Wasserhaushaltsgesetz
Das Unternehmen verfügt über mindestens einen Beauftragten und geschulten Mitarbeiter nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz, vormals §19l). - Fachkraft für Arbeitssicherheit
Eine ausreichende Anzahl Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist vorhanden. - Unterweisung der Mitarbeiter
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen
- Ersthelfer
- Gefahrenanalyse und LMRA (Last-Minute-Risk-Analysis)
Für die durchzuführenden Tätigkeiten liegt eine Gefahrenanalyse vor.
Für die Arbeiten beim Kunden muss eine LMRA vorliegen (die unmittelbar vor dem jeweiligen Arbeitseinsatz direkt vor Ort durchzuführen ist). - Schutzausrüstungen
Das Unternehmen stellt sicher, dass - falls im Rahmen der auszuführenden Tätigkeiten entsprechend der Gefahrenanalyse notwendig - eine persönliche Schutzausrüstung für jeden Mitarbeiter zur Verfügung steht. - Zertifizierungssysteme SCC und AMS
Der Nachweis der Einhaltung der Arbeitssicherheitsaspekte kann alternativ durch eine SCC („Safety Certificate Contractors") Zertifizierung oder AMS (Arbeitsschutz Management System) erfolgen.
Werkzeugüberprüfungen
Werkzeuge und Maschinen werden regelmäßig gem. BGV AIII überprüft.
Soziale Verantwortung
Subunternehmer werden zur Einhaltung des Gesetzes gegen die Schwarzarbeit verpflichtet.